5A_58/2015: Art. 291 SchKG und Rechtsöffnung (amtl. Publ., frz.)
Im vorliegenden Entscheid befasste sich das Bundesgericht mit Art. 291 SchKG und den Voraussetzungen der definitiven Rechtsöffnung. Dem Entscheid lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Schuldner hatte ein Grundstück sowie einen auf dem Grundstück lastenden Schuldbrief an seine Ehefrau, A.A., übertragen. Die Bank B., welche den Schuldner betrieben hatte und nicht vollständig befriedigt wurde, führte gegen … weiterlesen