5C.256/2006: Einrede mangelnden neuen Vermögens auch ausserhalb des Konkursverfahrens zulässig (amtl. Publ.)
Die Gläubigerin trat einen ihrer Konkursverlustscheine an eines ihrer VR-Mitglieder ab. Dieses beauftragte den Schuldner mit bestimmten Arbeiten beim Bau eines Hauses. Nach Rechnungstellung erklärte er Verrechnung der Werlkohnforderung mit dem Verlustschein. Der Schuldner widersetzte sich der Verrechnung mit dem Argument, er sei nicht zu neuem Vermögen gekommen, und setzte die Werklohnforderung in Betreibung. Strittig … weiterlesen