5A_199/2009: Anforderungen an Vollmachten zur Teilnahme an der 1. Gläubigerversammlung (amtl. Publ.)
Im Konkursverfahren über eine Krankenkasse liess das Büro bei der ersten Gläubigerversammlung den Beschwerdeführer als Gläubiger und Vertreter von 11 weiteren Gläubigern als Teilnehmer zu. Der Beschwerdeführer kritisierte, dass die vorgelegten 71 Vollmachten nicht alle als gültig erachtet wurden. Das BGer schützt dagegen diesem Entscheid. Bei der ersten Gläubigerversammlung entscheidet das Büro über die Zulassung … weiterlesen