5C.256/2006: Einrede mangelnden neuen Vermögens auch ausserhalb des Konkursverfahrens zulässig (amtl. Publ.)

Die Gläu­bigerin trat einen ihrer Konkursver­lustscheine an eines ihrer VR-Mit­glieder ab. Dieses beauf­tragte den Schuld­ner mit bes­timmten Arbeit­en beim Bau eines Haus­es. Nach Rech­nung­stel­lung erk­lärte er Ver­rech­nung der Wer­lkohn­forderung mit dem Ver­lustschein. Der Schuld­ner wider­set­zte sich der Ver­rech­nung mit dem Argu­ment, er sei nicht zu neuem Ver­mö­gen gekom­men, und set­zte die Werk­lohn­forderung in Betrei­bung.  Strit­tig … weit­er­lesen

5A_4/2007: Steuern sind keine Verwertungskosten (amtl. Publ.)

Das BGer hat entsch­ieden, dass bei ein­er Lohnpfän­dung die Einkom­menss­teuern nicht als Bestandteil der Kosten iSv SchKG 144 III zu betra­cht­en sind.Als Kosten in diesem Sinne kom­men Aus­la­gen in Betra­cht, die direkt mit der Ver­w­er­tung in Zusam­men­hang ste­hen und die daher eine notwendi­ge Voraus­set­zung der Anwen­dung des SchKG (“néces­saires à l’ap­pli­ca­tion de la LP”) sind. … weit­er­lesen

5A_291/2007: Einstellung der Betreibung und Konkurs (amtl. Publ.)

Das BGer hat fest­gestellt, dass SchKG 85a auch in der Wech­sel­be­trei­bung anwend­bar ist.  Der Schuld­ner, der eine vor­läu­fige Aufhe­bung der Betrei­bung nach SchKG 85a erre­ichen will, muss das entsprechende Begehren in der Konkurs­be­trei­bung vor der Konkursver­hand­lung stellen. In diesem Fall kann der Konkurs nicht eröffnet wer­den, bis nicht über die Ein­stel­lung der Betrei­bung entsch­ieden wor­den ist. … weit­er­lesen

5_A.86/2007: Parteientschädigung für das Konkursverfahren (amtl. Publ.)

Eine Bank hat­te eine AG auf Konkurs betrieben. Im laufend­en Ver­fahren tilgte die Schuld­ner­in die Forderung der Bank, worauf der Konkursrichter (ZH) das Konkurs­begehren abwies, ohne die Bank vorher anzuhören. Das OGer ZH erkan­nte darin eine Ver­let­zung des Anspruchs auf rechtlich­es Gehör. Das BGer stellte in der Sache fest, dass die Forderung der Gläu­bigerin sämtliche Kosten … weit­er­lesen

5A.40/2007: Rechtsschutzinteresse bei Insolvenzerklärung: SchKG 230 (amtl. Publ.)

Nach der Recht­sprechung des BGer beste­ht auch im Ver­fahren der Insol­ven­z­erk­lärung i.S.v. SchKG 191 ein Anspruch auf unent­geltliche Recht­spflege, solange der Schuld­ner bedürftig und sein Rechts­begehren nicht aus­sicht­s­los ist.  Wie das BGer im vor­liegen­den (zur amtl. Publ. bes­timmten) Urteil entsch­ied, fehlt das Rechtss­chutz­in­ter­esse an einem Antrag nach SchKG 191, wenn der Konkurs man­gels Aktiv­en (SchKG 230) … weit­er­lesen

5A.134/2007: Arrest als vorsorgliche Massnahme (amtl. Publ.)

Ein Arrest ist eine (super-)provisorische (Sicherungs-)Massnahme und als solche durch das BGer nur mit beschränk­ter Kog­ni­tion über­prüf­bar (BGG 98). Die Rechtsab­wen­dung erfol­gt nicht vom Amtes wegen, son­dern nur auf entsprechende Rüge hin (BGG 106). Die von Vis­ch­er Recht­san­wälte betriebene Seite www.arrestpraxis.ch führt neben diesem Entscheid eine Rei­he weit­er­er Entschei­de zum Arrestrecht auf. Vgl. dazu auch den … weit­er­lesen