1B_308/2010: Keine Vorwirkung der JStPO; notwendige Verteidigung
Die ab 1. Januar 2011 geltende Schweizerische Jugendstrafprozessordnung (JStPO) entfaltet nach dem Bundesgericht keine Vorwirkung, und zwar auch nicht zugunsten der beschuldigten Person (Urteil 1B_308/2010 vom 22. November 2010). Ebenso hatte die höchstrichterliche Rechtsprechung bereits für die gleichzeitig in Kraft tretende Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) entschieden (Urteile 6B_901/2008 vom 23. Februar 2009 E. 2.3 und 6B_700/2009 … weiterlesen