4C.137/2006: Schadensbeweis
Das BGer hatte zu entscheiden, welche Tatsachen noch Gegenstand des Schadensbeweises bilden; konkret leitete die Klägerin einen Schaden aus der Missachtung bestimmter Bedingungen eines Aktienkaufvertrags (SPA) ab.Strittig war, ob der Schaden bereits mit dem Nachweis des Fehlens des Kaufpreises für die H.-Aktien im Vermögen der Kläger infolge der angeblichen Missachtung einer vertraglichen Pflicht zur Abwicklung … weiterlesen