5A_672/2013: Aufsicht über den Willensvollstrecker (Pflichtverletzungen verneint)
In einem Erbgang verlangte einer der Erben erfolglos die Absetzung des Willensvollstreckers, eventualiter seine Disziplinierung mit Verwarnung und Ordnungsbusse, und die Erteilung bestimmter Weisungen. Das BGer weist die Verfahrensrügen als ungenügend begründet ab. In der Sache fasst es zunächst folgende Grundsätze zusammen: Die Aufsichtsbehörde hat das formelle Vorgehen und die persönliche Eignung des Willensvollstreckers sowie … weiterlesen