4A_139/2012: Hinterlegungspriorität im Designrecht; DesG 6 enthält neben DesG 4 lit. b einen zusätzlichen Nichtigkeitsgrund (amtl. Publ.)
Im vorliegenden Fall hatte eine Uhrenherstellerin gegen eine Konkurrentin gestützt auf ihr Design auf Unterlassung geklagt. Diese verlangte widerklageweise die Feststellung der Nichtigkeit des Designs der Klägerin (DesG 33), u.a. weil die Beklagte über ein älteres Design verfügte. Das BGer hält zunächst fest, dass die Eintragung eines Designs grundsätzlich neuheitsschädlich ist: Lorsqu’un design entre en … weiterlesen