4A_563/2011: arbeitsrechtliche Aufhebungsvereinbarung vorliegend nicht gültig, da nicht eindeutig genug
Das BGer fasst die geltende Rechtsprechung zu den Anforderungen an den wirksamen Abschluss von Aufhebungsvereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen (es handelt sich durchgehend um Standardformulierungen, die praktisch gleichlautend namentlich im Urteil 4C.230/2005 verwendet wurden): Die einvernehmliche Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bedarf keiner besonderen Form (Art. 115 OR). Sie kann grundsätzlich auch konkludent geschehen. Bei der … weiterlesen