4A_460/2011: “Herabsetzen” bzw. “negativ bewerten” sind für ein Unterlassungsbegehren zu unbestimmte Handlungen
Unterlassungsklagen müssen auf das Verbot eines genau umschriebenen Verhaltens gerichtet sein. Die verpflichtete Partei soll erfahren, was sie nicht mehr tun darf, und die Vollstreckungs- oder Strafbehörden müssen wissen, welche Handlungen sie zu verhindern oder mit Strafe zu belegen haben. Wie das BGer im vorliegenden Urteil festhält, kann in einem Unterlassungsbegehren deshalb nicht verlangt werden, es … weiterlesen