5A_41/2010: Streitwert bei einer Ungültigkeitsklage; Kostenverlegung bei Gutachten zum anwendbaren ausländischen Recht
Das BGer hebt einen Kostenentscheid des KGer VD auf, der in doppelter Hinsicht willkürlich war. Einerseits hatte das KGer den Streitwert einer Ungültigkeitsklage iSv ZGB 519 ff auf die Höhe des gesamten Nachlasses veranschlagt und nicht, wie es der Rechtsprechung und Lehre entsprochen hätte, auf diejenige Summe, die dem tatsächlichen Klageinteresse der Kläger entspricht. Andererseits … weiterlesen