Kooperationsabkommen mit der EU im Bereich des Wettbewerbsrechts tritt am 1. Dezember 2014 in Kraft
Am 1. Dezember 2014 tritt das “Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union über die Zusammenarbeit bei der Anwendung ihrer Wettbewerbsrechte” (SR 0.251.268.1) in Kraft. Das Abkommen regelt die Zusammenarbeit zwischen den Wettbewerbsbehörden der Schweiz und der EU. Es ist rein verfahrensrechtlicher Natur und sieht keine materielle Harmonisierung der Wettbewerbsrechte vor. Die Frage … weiterlesen