Revision Unfallversicherungsgesetz in der Vernehmlassung
Der Bundesrat hat die beabsichtigten Anpassungen des Unfallversicherungsgesetzes in ein konferenzielles Vernehmlassungsverfahren geschickt. Bis zum 2. Juli 2014 können schriftliche Stellungnahmen eingereicht werden (Medienmitteilung; Vernehmlassungsunterlagen 1; Vernehmlassungsunterlagen 2). Die Revision betrifft insbesondere folgende Punkte: Eine Reihe von unfallähnlichen Körperschädigungen, die nicht auf Erkrankung oder Abnützung zurückzuführen sind, sollen gesetzlich geregelt werden. Bei Grossereignissen (Katastrophen) soll eine Leistungsgrenze für … weiterlesen