4A_552/2013: Der Bezug von Taggeldern bedeutet keine Einwilligung in eine vertragliche Gehaltskürzung
Der Arbeitnehmer verunfallte an seinem Arbeitsplatz, worauf er eine Zeit lang Taggelder der SUVA bezog. Rund vier Jahre später stellte die SUVA ihre Leistungen ein, die auf der Basis einer Arbeitsunfähigkeit von 30 % berechnet worden waren. Der Arbeitnehmer verrichtete in der Folge wieder ein volles Pensum. Der Arbeitgeber zahlte jedoch nur einen Lohn aus, der 70 % … weiterlesen