4A_597/2017: Unterstellung unter den LMV Bahauptgewerbe
Die A. AG (Beschwerdeführerin) bezweckt namentlich die Oberflächenveredelung von Betonböden. Sie wurde am 12. Mai 2009 im Handelsregister eingetragen. Vor ihrer Gründung ersuchte die A. AG den Baumeisterverband des Kantons Thurgau um eine schriftliche Bestätigung, dass die Monobetonerstellung nicht in den betrieblichen Geltungsbereich des Landesmantelvertrages für das Schweizerische Bahauptgewerbe (LMV Bahauptgewerbe) falle. Die Paritätische Berufskommission … weiterlesen