Verordnung über den Einsatz privater Sicherheitsfirmen in Kraft per 1. Dezember 2007
Die Verordnung über den Einsatz privater Sicherheitsfirmen durch den Bund (Verordnung über den Einsatz privater Sicherheitsfirmen, VES) tritt am 1. Dezember 2007 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt bestehende Verträge müssen innerhalb von drei Jahren angepasst werden. Die VES regelt die Mindestvoraussetzungen für den Einsatz privater Sicherheitsfirmen, soweit der Bund gesetzlich ermächtigt ist, solchen “Firmen” Schutzaufgaben … weiterlesen