Änderung von BEHG und BEHV-EBK in Kraft per 1. Dezember 2007
Wie früher berichtet wird BEHG 20 dringlich angepasst. Die Meldepflicht bei der Offenlegung von Beteiligungen nach BEHG 20 wird verschärft. Der Grenzwert kann nach der neuen Fassung der Bestimmung nicht mehr nur durch Aktienerwerb überschritten werden, sondern auch durch Erwerb von “Erwerbs- oder Veräusserungsrechten bezüglich Aktien” (Abs. 1). Die Gleichstellung bestimmter Sachverhalte mit einem Erwerb … weiterlesen