4A_459/2010: Unterliegen zu einem erheblichen Teil (OR 271a I e 1): Bestand des Mietverhältnis gewichtiger als Modalitäten (amtl. Publ.)
Nach OR 271a I e Ziff. 1 kann die Kündigung des Vermieters angefochten werden, falls sie “vor Ablauf von drei Jahren nach Abschluss eines mit dem Mietverhältnis zusammenhängenden Schlichtungs- oder Gerichtsverfahrens [ausgesprochen wird], in dem der Vermieter […] zu einem erheblichen Teil unterlegen ist”. Im vorliegenden Fall hatte die Vorinstanz angenommen, der Vermieter sei (im … weiterlesen