2C_571/2010: Praxisänderung bei der Besteuerung von Gewinnen aus ausserkantonalem Liegenschaftenhandel nicht mehr (amtl. Publ.)
Das BGer ändert seine Praxis zur Grundstückgewinnsteuer. Das StHG lässt den Kantonen zwar weiterhin die Wahl zwischen dem dualistischen System (Grundstückgewinne des Privatvermögens unterliegen der Grundstückgewinnsteuer, solche des Geschäftsvermögens der ordentlichen Einkommens- und Gewinnsteuer) und dem monistischen System (alle Grundstückgewinne durch die Grundstückgewinnsteuer erfasst). Gewinne aus ausserkantonalem Liegenschaftenhandel dürfen aber im Belegeheitskanton nicht mehr mit … weiterlesen