6B_916/2008: Beamtenbegriff; Sich-bestechen-Lassen, Vorteilsannahme; Ungetreue Amtsführung (amtl. Publ.)
Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 21. August 2009 (6B_916/2008) eine Beschwerde teilweise gutgeheissen, die gegen einen Entscheid der Strafkammer des Bundesstrafgerichts mit Antrag auf vollumfänglichen Freispruch eingelegt worden war. Die Strafkammer hatte den Beschwerdeführer des Sich-bestechen-Lassens (Art. 322quater StGB), der Vorteilsannahme (Art. 322sexies StGB), der ungetreuen Amtsführung (Art. 314 StGB) und der Urkundenfälschung im … weiterlesen