2C_276/2009: Unerlaubte Entgegennahme von Publikumseinlagen sowie unbewilligte Tätigkeit als Bank und Emissionshaus/Liquidation (Gruppenbegriff)
In einem kürzlichen Urteil (2C_276/2009, vom 22. September 2009, jetzt BGE 136 II 43) beurteilte das Bundesgericht den Themenkomplex unerlaubte Entgegennahme von Publikumseinlagen sowie unbewilligte Tätigkeit als Bank und Emissionshaus/Liquidation. Geht eine Gesellschaft sowohl einer bewilligungspflichtigen als auch einer finanzmarktrechtlich unbedenklichen Aktivität nach, ist nur der bewilligungspflichtige Teil zu liquidieren, falls (i) dies technisch möglich … weiterlesen