4A_115/2009: Gerichtsstand am Erfüllungsort nach IPRG 113 beim Konsensstreit (amtl. Publ.)
Das Bundesgericht hat bestätigt, dass die Zuständigkeit am Erfüllungsort nach IPRG 113 am Erfüllungsort der strittigen Leistung (“prestation litigieuse”) besteht; d.h. dort, wo gerade die im Streit stehende Leistung zu erbringen wäre, und zwar die Primärpflicht und nicht die z.B. aus Kündigung, Wandelung, Schadenersatzforderung wegen Nicht- oder Schlechterfüllung, Rückabwicklung des Vertrages etc. hervorgehende Sekundärpflicht. Das … weiterlesen