5A_224/2009: Parteistellung bei Weiterziehung eines Konkursdekrets betr. eine GmbH (amtl. Publ.)
Eine überschuldete GmbH untersteht denselben Vorschriften wie die AG (OR 820 iVm OR 725). Die Überschuldungsanzeige erfolgt auf der Grundlage eines gültigen Beschlusses der Geschäftsführer. In der Praxis wird ein Nachweis für den Beschluss der Geschäftsführer verlangt; andernfalls könnte ein Geschäftsführer einer GmbH den Überschuldungsfall ohne Rücksprache mit den anderen Geschäftsführern anmelden, ohne dass ein … weiterlesen