5A_32/2008: negative Publizität des Grundbuchs; Eintrag ohne Nennung des herrschenden Grundstücks (amtl. Publ.)
Das Bundesgericht kassiert ein Urteil des KGer FR aufgrund der bundesrechtlich vorgegebenen negativen Publizität des Grundbuchs. Das KGer hatte eine noch vor Inkrafttreten des Sachenrechts begründete Dienstbarkeit (Wegrecht) geschützt, obwohl der entsprechende Eintrag im Grundbuch kein herrschendes Grundstück nannte. Offenbar entsprach es der Praxis des Kantons FR, in solchen Fällen auf Vermutungen (“présomptions”) abzustellen. Diese … weiterlesen