9C_99/2008: Alkoholismus keine “Krankheit” (amtl. Publ.)
Wie das BGer am 3. Juli 2008 entschied, muss ein schwerer Alkoholiker die Frage “Bestanden in den letzten fünf Jahren jemals Krankheiten oder erlitten Sie einen Unfall?” bei der Aufnahme in die BVG-Stiftung nicht bejahen, wenn er zum fraglichen Zeitpunkt zwar um seinen überdurchschnittlich hohen Alkoholkonsum weiss oder wissen müsste, sich aber zugleich keiner anzeigepflichtigen … weiterlesen