4A_42/2007: Wegen schlechter Organisation nicht auffindbare Beweismittel keine “neuen” Beweismittel (amtl. Publ.)
Nach der Rechtsprechung kann das BGer bindende End‑, Teil- und Zwischenentscheide internationaler Schiedsgerichte revidieren und die Sache an das Schiedsgericht zurückweisen. Analog anwendbar ist BGG 123 II a (Revisionsgrund) und BGG 124 I d BGG (90-tägige Frist). Strittig war vorliegend die Einhaltung der Frist. Der Revisionsklägerin war es allerdings nicht gelungen zu belegen, dass die angerufenen … weiterlesen