8C_23/2007: Begehren um Erlass einer Verfügung: einjährige Frist (amtl. Publ.)
Ein Versicherer, der Leistungen zugunsten der Hinterlassenen einer freiwillig aus dem Leben geschiedenen Person ablehnt, weil der Suizid keine Folge eines früheren Unfalls sei, hat dies mit einer Verfügung zu erklären, d.h. mit einem als Verfügung bezeichneten Schreiben zumindest mit einer Rechtsmittelbelehrung (ATSG 49; ATSG 51). Versäumt dies der Versicherer, so hat der Anspruchsteller den … weiterlesen