Jahresbericht 2007 der UBI erschienen
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI hat ihren Jahresbericht 2007 veröffentlicht. Jahresbericht UBI 2007 Medienmitteilung
Hier berichten wir über Urteile des Bundesgerichts, die zur amtlichen Publikation vorgesehen sind (BGE). In den meisten Fällen steht die BGE-Nummer noch nicht fest. Sie lässt sich, nachdem die BGE-Publikation erfolgt ist, über die Urteilssuche des Bundesgerichts finden (Suche nach dem Aktenzeichen). – Weitere Urteile des Bundesgerichts und vereinzelt auch anderer Gerichte finden sich im allgemeineren Bereich Rechtsprechung.
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI hat ihren Jahresbericht 2007 veröffentlicht. Jahresbericht UBI 2007 Medienmitteilung
Die Einführungsverordnung zum Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit des Kantons Zürich beruht nicht auf einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage, wie das BGer festgestellt hat. § 2 EV-BWIS/ZH hat für die betroffene Sachmaterie die Bedeutung einer umfassenden gerichtsorganisatorischen Regelung. Bestimmungen über die Gerichtsorganisation, die sachliche Zuständigkeit und den Rechtsmittelweg sind in Form eines formellen … weiterlesen
Bei einem Sturz von einem Pferd verletzte sich der Kläger am rechten Bein. Er entschied sich auf ärztlichen Rat gegen einen Eingriff. Später stürzte er auf einer Treppe und verletzte sich erneut. Die zweite Verletzung und damit verbundene Arbeitsunfähigkeit hätten durch den Eingriff verhindert werden können, weshalb der Versicherer wegen einer Verletzung der Schadenminderungspflicht Leistungen … weiterlesen
Documed ist die Herausgeberin des “Arzneimittel-Kompendium der Schweiz”. Sie klagte gegen die ywesee GmbH, die unter der Domain “oddb.org” eine Datenbank mit Arzneimittelinformationen betreibt, auf Unterlassung und Schadenersatz. Die ywesee habe systematisch die von ihr betriebene Datenbank aufgerufen und dieselben Patienten- und Fachinformationen wie die Documed für ihre Datenbank verwendet und dadurch deren Urheberrechte sowie … weiterlesen
Strittig war, ob Hilfsmittel für die Selbstsorge nach HVI Anhang Ziff. 14.01, 14.04 und 14.05 in einer zweiten Wohnung, in der der Versicherte einen Teil seines Lebens verbringt, ebenfalls bezahlt werden müssen. Die Vorinstanz hatte die Frage verneint und damit den durch das Grundrecht auf Familie geschützten Anspruch auf Verkehr mit seinen beiden Eltern verletzt. … weiterlesen
Nach einer Absorptionsfusion klagte ein Aktionär der übernehmenden Gesellschaft gegen diese auf eine angemessene Ausgleichszahlung iSv FusG 105 I; das Umtauschverhältnis alte Aktie : neuer Aktie sei (aufgrund einer gezielten Unterbewertung der übernehmenden und einer gezielten Überbewertung der übernommenen Gesellschaft) unangemessen gewesen. Im Rahmen dieser Klage war strittig, ob ein Gutachten über die Unternehmensbewertung durch … weiterlesen
Strittig war die Haftung einer französischen Gemeinde gegenüber einer Bank aufgrund einer Bankgarantie. Die Garantie war zugunsten einer Gesellschaft in Gründung und mit dem Zweck, in der betreffenden Gemeinde in Frankreich ein Hotel zu bauen, gewährt worden. Nachdem die Gesellschaft den Kredit nicht zurückzahlte, rief die Bank die Garantie ab. Die Vorinstanz hatte auf die … weiterlesen
Das BGer hatte die Frage zu beurteilen, ob die IV-Rente nach UVG 18 beschränkt pfändbares Einkommen iSv SchKG 93 I oder aber unpfändbar nach SchKG 92 I Ziff. 9 sei. Aus der Botschaft ergibt sich eindeutig, dass die IV-Renten der obligatorischen UV beschränkt pfändbares Einkommen darstellen. UVG 50 verwies in seiner früheren Fassung auf SchKG … weiterlesen
Das BGer will Prämien für die Krankenzusatzversicherung beim Existenzminimum weiterhin nicht berücksichtigen; nur Prämien im Rahmen der obligatorischen Versicherung sind daher von den Einnahmen des Schuldners in Abzug zu bringen. Das gilt auch dann, wenn dem Schuldner aufgrund seines Gesundheitszustandes ein späterer neuer Abschluss einer Zusatzversicherung verschlossen bleibt.
Mit der Glaubens- und Gewissensfreiheit ist es nicht vereinbar, wenn eine KIrchgemeinde einen Austritt nur akzeptiert, wenn gleichzeitig erklärt wird, der katholischen Konfession nicht mehr angehören zu wollen. Es verletzt die Verfassung, den Austritt von einem bekenntnishaften Akt zu machen. Vielmehr muss es genügen, wenn lediglich der Austritt aus der Landeskirche erklärt wird.