5A_217/2012: Umstände, wann ein Urteil über ausstehende Unterhaltsleistungen ein definitiver Rechtsöffnungstitel ist (amtl. Publ.)
Das BGer hatte im vorliegenden Verfahren zu entscheiden, unter welchen Umständen ein im Eheschutzverfahren ergangener Entscheid über Unterhaltsbeiträge einen definitiven Rechtsöffnungstitel darstellt. Dabei erinnert das BGer zunächst daran, dass ein Entscheid — namentlich ein im Eheschutzverfahren ergangener Entscheid über Unterhaltsleistungen — resolutiv bedingt vollstreckbar sein kann (vgl. 5P.82/2002 und ATF 137 III 614). Im vorliegenden Fall stellte sich vor allem … weiterlesen