8C_844/2011: Unispital Zürich: unzulässige Pauschalentschädigung für Überzeit (amtl. Publ.)
Das Universitätsspital Zürich hat das Arbeitsgesetz verletzt, wie das BGer kürzlich festgestellt hat. Aus der Medienmitteilung des BGer: Das Bundesgericht beurteilt die Regelung des Kantons Zürich über die Vergütung der Überzeit für Oberärzte des Universitätsspitals Zürich als bundesrechtswidrig. Diese sieht vor, dass sich die Oberärzte Leistungsprämien, die sie aus sogenannten “Honorarpools” beziehen, bzw. Vergütungen für … weiterlesen