8C_63/2012: Zürcher Sozialversicherungsrichter zu Recht niedriger besoldet als Richter am OGer und VGer ZH (amtl. Publ.)
Der Zürcher Kantonsrat hatte im Februar 2011 beschlossen, die dreizehn Richter des SozVersGer ZH zwei Lohnklassen tiefer einzustufen als die Mitglieder des Verwaltungs- und Obergerichts (Unterschied: rund CHF 30’000 p.a.), weil unter dem Sozialversicherungsgericht keine erste Gerichtsinstanz tätig sei. Das BGer schützt diesen Entscheid, wie bereits die Vorinstanz, das VGer ZH, dessen Urteil ebenfalls online verfügbar … weiterlesen