4A_236/2012: fristlose Entlassung einer Kadermitarbeiterin u.a. wegen Umgehung des Vier-Augen-Prinzips und Weitergabe von Passwörtern gerechtfertigt
Das BGer schützt die fristlose Entlassung einer Kadermitarbeiterin einer Bank. Die Mitarbeiterin hatte bei der Bank u.a. die Aufgabe, Zahlungen durch seine Untergebenen im Auftrag eines Kunden zu autorisieren (vier-Augen-Prinzip), wenn die Zahlungen CHF 20’000 überstiegen, und bei CHF 100’000 übersteigenden Zahlungen den Kunden sicherheitshalber anzurufen. Die Zahlungsautorisierung erfolgte durch das Benutzerkonto der Mitarbeiterin. Diese … weiterlesen