4A_441/2007: Kein Unterhalt nach Auflösung des Konkubinats
Zwei russische Staatsangehörige lebten in Genf im Konkubinat. Nachdem der eine Partner, Vater des gemeinsamen Kindes, die Beziehung beendet hatte, klagte die Mutter (erfolglos) auf Herausgabe eines Vermögensverzeichnisses und auf Feststellung, dass beide ein «concubinage qualifié» gebildet hatten und dass sich der Beklagte verpflichtet habe, ihr eine «soutien stable pour l’avenir» zu sichern. Vor BGer … weiterlesen