5C.194/2006: Auslegung von AVB und BVB
Strittig war die Auslegung von Versicherungsbedingungen. Nach den BVB galt, dass die Leistungen nach den BVB (Zusatzversicherung) zu den Leistungen der obligatorischen KVG-Pflegeversicherung hinzukommen sollten. Die Vorinstanz schloss daraus, dass die Zusatzversicherung nur für Personen galt, die gleichzeitig obligatorisch krankenpflegeversichert waren. Das BGer widerspricht dieser Auffassung. Aus den AVB gehe lediglich hervor, dass die Zusatzversicherung … weiterlesen