1C_609/2014: Die ehemalige Arbeitersiedlung “Elsässli” in Derendingen ist kein belasteter Standort gemäss Altlasten-Verordnung
…Die Gemeinde Derendingen zog den Entscheid des BJD/SO bis vor das BGer, welches die Beschwerde abweist. Da das Altlastenrecht gegenüber dem Bodenschutzrecht lex specialis ist, prüft das BGer in einem ersten Schritt, ob vorliegend ein belasteter Standort gemäss Altlasten-Verordnung (AltlV, SR 814.680) vorliegt: Art. 2 AltlV definiert belastete Standorte als Orte, deren Belastung von Abfällen stammt und die eine beschränkte…