5A_954/2016: Vorlegung eines Sichtwechsels (amtl. Publ.; frz.)
…den Entscheid der Vorinstanz: Im vorliegenden Fall war als Zahlungsort der Sitz der Bank B. festgelegt worden. Folglich hätte sich die A. AG selber an den Zahlungsort begeben müssen und den Sichtwechsel am Sitz der Bank B. entgegen nehmen müssen, damit die Vorlegung vollständig wird. Der Sichtwechsel war somit am Zahlungsort vorgelegt worden; die Beschwerde wurde demnach abgewiesen (E. 4.2.5.–5.).…