Safe-Harbor-Entscheid des EuGH: Stellungnahmen der Art.-29-Arbeitsgruppe, des EDÖB und der Europäischen Kommission
Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 6. Oktober 2015 (RS C‑362/14) u.a. entschieden, dass die Safe-Harbor-Grundsätze (das “Framework”) kein angemessenes Schutzniveau für Personendaten gewährleisten, die aus einem EU-Staat in die USA übermittelt werden und dass deshalb die Entscheidung 2000/520 der Europäischen Kommission — die — ungültig ist. Der EuGH hat dabei im Wesentlichen wie folgt argumentiert: Das für den…