Neue Sanierungsmöglichkeiten für verschuldete Personen (Eröffnung der Vernehmlassung zu einer Änderung des SchKG)

Laut Medi­en­mit­teilung vom 3. Juni 2022 hat der Bun­desrat die Vernehm­las­sung zu ein­er Änderung des Bun­des­ge­set­zes über Schuld­be­trei­bung und Konkurs (SchKG) eröffnet. Die Vernehm­las­sung zu den Änderun­gen im SchKG läuft bis am 26. Sep­tem­ber 2022. “Ver­schuldete Per­so­n­en sollen kün­ftig unter bes­timmten Voraus­set­zun­gen eine zweite Chance auf ein schulden­freies Leben erhal­ten.  […] Von der Möglichkeit zur finanziellen Sanierung für natür­liche Personen…

8D_3/2013: Keine Gehaltskürzung als Disziplinarmassnahme gegen Betreibungsbeamte (amtl. Publ.)

…Gegen­stand der Auf­sicht gemäss SchKG (E. 4.4). Die in Art. 14 Abs. 2 SchKG enthal­tene Liste von Diszi­pli­n­ar­mass­nah­men ist gemäss Bun­des­gericht abschliessend. Gegen Beamte, die der Auf­sicht nach SchKG unter­ste­hen, kom­men somit regelmäs­sig nur Diszi­pli­n­ar­mass­nah­men gestützt auf Art. 14 Abs. 2 SchKG in Frage. Eine Aus­nahme beste­ht lediglich für Ent­las­sun­gen (E. 4.5). Die Gehalt­skürzung war deshalb im vor­liegen­den Fall unzulässig.…

BR: Änderung der Gebührenverordnung zum SchKG (GebV SchKG) in die Vernehmlassung geschickt

Gemäss ein­er Medi­en­mit­teilung vom 11. April 2018 hat der Bun­desrat an sein­er Sitzung vom 11. April 2018 eine Änderung der Gebühren­verord­nung zum SchKG in die Vernehm­las­sung geschickt. Die Vernehm­las­sung dauert bis zum 13. Juli 2018. Vorge­se­hen ist u.a.: Die Pro­tokol­lierung des Rück­zugs ein­er Betrei­bung durch das zuständi­ge Betrei­bungsamt soll kün­ftig kosten­los sein Erhöhung der max­i­malen Gericht­skosten in den SchKG-Sum­marver­fahren Gebühr von Fr.…

5A_630/2016: liechtensteinische AHV-Rente unpfändbar (amtl. Publ.)

…A. sich zur Wehr set­zte. Schliesslich gelangte A. (ohne anwaltliche Vertre­tung) ans Bun­des­gericht und ver­langte u.a. die Fest­stel­lung der absoluten Unpfänd­barkeit der liecht­en­steinis­chen AHV-Rente. Das Bun­des­gericht erwog u.a., dass Art. 92 Abs. 1 Ziff. 9a SchKG die abso­lut unpfänd­baren Leis­tun­gen präzise benenne und aus­ländis­che Renten im Wort­laut nicht vorkom­men. Eine an Sinn und Zweck ori­en­tierte Ausle­gung werde dadurch jedoch nicht…

5A_107/2012: 2. Gläubigerversammlung: Einladung; Antwortfrist bei Zirkularbeschlüssen

…iSv SchKG 260 I nur während der Ver­samm­lung selb­st oder in den zehn auf die Ver­samm­lung fol­gen­den Tagen gestellt wer­den kön­nen;  eine allfäl­lige Ver­hand­lung über einen Nach­lassver­trag (SchKG 252 II). Ausser­dem müssen die Gläu­biger über die Entschei­dge­gen­stände der Ver­samm­lung informiert wer­den, um sich vor­bere­it­en zu kön­nen: “Toute­fois, selon la con­cep­tion en vigueur, les créanciers con­vo­qués doivent être infor­més des points…

5A_581/2011: Arresteinsprache und Beschwerde; Nachweis ausländischen Recht ist Rechts‑, nicht Tatfrage (amtl. Publ.)

…ver­wirk­licht haben kön­nten […]. Die rechtliche Prü­fung des Bestandes der Arrest­forderung ist sum­marisch, d.h. wed­er endgültig noch rest­los […]. […] Im Weit­erzug an die obere kan­tonale Instanz (Art. 278 Abs. 3 SchKG) kann die unrichtige Recht­san­wen­dung gel­tend gemacht wer­den (Art. 320 lit. a ZPO). Darunter fällt u.a. die fehler­hafte Anwen­dung des SchKG, der ZPO oder die falsche Anwen­dung des aus­ländis­chen Rechts…

5A_335/2007: Haftung für Kosten des Konkursverfahrens (amtl. Publ.)

Nach SchKG 169 haftet für die Kosten, die bis und mit der Ein­stel­lung des Konkurs­es man­gels Aktiv­en (SchKG 230) oder bis zum Schulden­ruf (SchKG 232) entste­hen, wer das Konkurs­begehren stellt. Diese Haf­tung bet­rifft alle Kosten, die bis zur Schlies­sung des Konkursver­fahrens durch das Konkurs­gericht (SchKG 268 II) entste­hen, und nicht nur solche, die bis zur Ein­stel­lung man­gels Aktiv­en (SchKG 230)…

5A_146/2024: Überschuldungsanzeige durch die Revisionsstelle (amtl. Publ.)

…wegen aus­set­zen und die Akten dem Nach­lass­gericht über­weisen (Art. 725b Abs. 3 OR i.V.m. Art. 173a Abs. 2 SchKG und Art. 293/293a SchKG). Vor diesem Hin­ter­grund erwog das Bun­des­gericht, dass die Vorin­stanz zu Recht davon aus­ging, dass es nicht Auf­gabe der Revi­sion­sstelle war, einen Zwis­chen­ab­schluss zu erstellen (E. 5.5). Im konkreten Fall kam das Bun­des­gericht zum Schluss, dass sich der…

5A_808/2024: Arrestprosequierung beim schweizweiten Arrest (amtl. Publ.)

…“Der rev­i­dierte Art. 272 Abs. 1 SchKG erlaubt die Arrest­be­wil­li­gung alter­na­tiv zum Ort, wo sich die Ver­mö­gens­ge­gen­stände befind­en, auch am Betrei­bung­sort. Am (Wahl-) Recht des Gläu­bigers, nach Arrest­be­wil­li­gung die Pros­e­quierung durch Betrei­bung am Wohn­sitz des Arrestschuld­ners vorzunehmen (…), hat sich durch das neue Arrestrecht nichts geän­dert (…). Mit der Betrei­bung am ordentlichen Betrei­bung­sort (wie Wohn­sitz, Art. 46 SchKG i.V.m. Art.…

5A_29/2014: Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte (und nicht des Handelsgerichts) für eine Widerspruchsklage nach Art. 108 SchKG (amtl. Publ.)

…Mit Klage an das Han­dels­gericht Zürich hat­te die Beschw­erde­führerin ver­langt, das Betrei­bungs- und Pfän­dungsver­fahren ohne Rück­sicht auf die von der Beschw­erdegeg­ner­in beansprucht­en Rechte weit­erzuführen bzw. die von der Beschw­erdegeg­ner­in gel­tend gemacht­en Pfan­dansprüche gemäss Art. 108 Abs. 1 SchKG abzuerken­nen. Das Han­dels­gericht war auf die Klage nicht einge­treten. Das Bun­des­gericht hielt zunächst fest, dass sich in der dem Han­dels­gericht vorgelegten Widerspruchsklage…