4A_463/2014: Prozessentschädigung für das Schlichtungsverfahren (in casu in Mietsachen; amtl. Publ.)
Hintergrund des Streits war eine (zunächst ordentliche und anschliessend ausserordentliche) Kündigung eines Mietvertrags über Lagerräume. Vor Bundesgericht strittig war unter anderem, ob die Vorinstanz gegen Art. 113 Abs. 1 ZPO verstossen hatte, indem sie die Vermieterin verpflichtet hatte, auch für das Schlichtungsverfahren eine Prozessentschädigung zu entrichten. Zunächst wies das Bundesgericht auf die Botschaft zur ZPO hin, in welcher einzig festgehalten…