4A_422/2015: Das Schiedsgericht verletzt den Grundsatz des rechtlichen Gehörs, wenn es im Rahmen eines Abschreibungsbeschlusses einen Entscheid über die Verteilung der Verfahrenskosten fällt, ohne die Parteien vorgängig zur Kostenverteilung anzuhören (amtl. Publ.)
Im Entscheid 4A_422/2015 vom 16. März 2016 befasste sich das Bundesgericht mit verschiedenen Fragen, die aus dem Verzicht einer Partei auf ein Schiedsverfahren nach Art. 378 Abs. 2 ZPO resultierten. Sowohl die Klägerinnen als auch die Beklagten leisteten in einem ad hoc Schiedsverfahren den ersten Kostenvorschuss. Den zweiten Kostenvorschuss leisteten nur die Klägerinnen. Gestützt auf Art. 378 Abs. 2 ZPO…