Anwaltsgeheimnis: neue Regelungen in Bundesgesetzen
Der Bundesrat will den Umfang des Anwaltsgeheimnisses in den Verfahrensgesetzen des Bundes, entsprechend den Vorschriften in den beiden — seit dem 1. Januar 2011 geltenden — Prozessordnungen, ausdrücklich regeln und harmonisieren. Er hat heute eine entsprechende Botschaft verabschiedet. Gemäss der Zivilprozessordnung (ZPO) und der Strafprozessordnung (StPO) muss die Anwaltskorrespondenz auch dann nicht herausgegeben bzw. darf nicht beschlagnahmt werden, wenn sie…