2C_110/2008: § 2 Abs. 2 Gebührenverordnung des OGer ZH verfassungskonform
Die neue Verordnung über die Gerichtsgebühren (GebV/ZH) bestimmt in § 2 Folgendes: “1 Grundlage für die Festsetzung der Gebühren bilden der Streitwert bzw. das tatsächliche Streitinteresse, der Zeitaufwand des Gerichts und die Schwierigkeit des Falls. 2 Bei offensichtlichem Missverhältnis zwischen Streitwert und tatsächlichem Streitinteresse bemisst sich die Gebühr nach dem höheren der beiden Werte. 3 In den Gerichts- und Staatsgebühren…