4A_133/2014: Mieter fallen nicht unter das Regressprivileg von Art. 72 Abs. 3 VVG
Der Mieter einer Zweizimmerwohnung verursachte einen Brand. Die geschädigte Hauseigentümerin war bei der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich gegen Brandschäden versichert. Die Gebäudeversicherung ersetzte der Hauseigentümerin (Versicherungsnehmerin) die Wiederherstellungskosten mit Zinsen im Betrag von CHF 55’471. Davon forderte die Gebäudeversicherung CHF 35’000 zuzüglich Zinsen vom Mieter zurück, der den Anspruch bestritt (Urteil 4A_133/2014 vom 8. Juli 2014). … weiterlesen