4A_489/2016- Reico: Ausschlussgrund von Art. 4 MSchG; (hier fehlende) erforderliche Interessenwahrungs- bzw. Loyalitätspflicht (amtl. Publ.)
Die durch das BGer vorliegend beurteilten markenrechtlichen Streitigkeit war Art. 4 MSchG, der Zeichen vom Markenschutz ausschliesst, die ohne Zustimmung des Inhabers auf den Namen von Agenten, Vertretern oder anderen zum Gebrauch Ermächtigten als Marke eingetragen werden oder die nach Wegfall der Zustimmung im Register eingetragen bleiben. Dieser besondere Schutz eines vorbestehenden Drittzeichens setzt voraus, … weiterlesen