4A_406/2015: Anordnung indirekter Zwangsmassnahmen; Höhe der Ordnungsbusse; Bedeutung des Verschuldens (amtl. Publ.)
Das BGer hatte sich im vorliegenden Verfahren mit Ordnungsbussen im Fall der Nichtbeachtung eines superprovisorischen Verbots (ZPO 343 I lit. a‑c) zu beschäftigen, d.h. mit sog. indirekten Zwangsmassnahmen zur Durchsetzung der Verpflichtung zu einem Tun, Unterlassen oder Dulden (Strafdrohung, Ordnungsbusse bis CHF 5000 oder Ordnungsbusse bis CHF 1000 pro Tag der Nichterfüllung). In der Auseinandersetzung … weiterlesen