8C_333/2015: Qualifikation als Auftrags- oder Arbeitsverhältnis ist nicht vermögensrechtlicher Natur
A. war als Beraterin bei der Stelle B. für das Bundespersonal tätig. Sie verlangte schriftlich vom Eidgenössischen Personalamt (EPA) ein Arbeitszeugnis und die Zustellung des Personaldossiers. Das EPA teilte mit, es bestehe ein Auftrags- und kein Arbeitsverhältnis, weshalb kein Personaldossier geführt und kein Arbeitszeugnis ausgestellt werde. Diese Auffassung bestätigte das EPA in einer anfechtbaren Verfügung. … weiterlesen