2C_779/2014: Die Zürichsee-Fähre Horgen-Meilen AG verletzt das Arbeitszeitgesetz und muss bis Oktober 2015 zwei neue Schiffsführer ausbilden
In einem Urteil vom 4. Dezember 2014 beschäftigt sich das BGer mit der Nichteinhaltung der Pausenregelung gemäss Arbeitszeitgesetz (AZG, SR 822.21). Im Rahmen einer Betriebskontrolle der Zürichsee-Fähre Horgen-Meilen AG (FHM) gelangte das Bundesamt für Verkehr (BAV) zu folgendem Ergebnis: Alle Dienste der FHM weisen eine Überschreitung der ununterbrochenen Arbeitszeit auf bzw. es werden weder Pausen … weiterlesen