2C_321/2014: Die Nichtbeachtung einer korrekten Rechtsmittelbelehrung ist grobfahrlässig
Das Bundesgericht hat sich in diesem Entscheid mit der Frage zu befassen, ob die Rekurskommission der Zürcher Hochschulen auf einen verspäteten Rekurs hätte eintreten müssen. Der Beschwerdeführer ersuchte die Universität Zürich schriftlich um Wiederimmatrikulation, worauf die Abteilung Studierende verfügte, dass mangels fehlender online Bewerbung keine Wiederimmatrikulation vorgenommen werden könne. Gegen diesen Entscheid erhob der Beschwerdeführer … weiterlesen