5A_89/2015: Art. 163 und 167 StGB keine Schutznormen; Zuständigkeit für SchKG-Anfechtungsklagen (amtl. Publ.)
Über die C. AG wurde der Konkurs eröffnet. Eine Kantonalbank liess sich darauf verschiedene Ansprüche gestützt auf Art. 260 SchKG abtreten und ging gegen die Y. GmbH vor. Das Handelsgericht Aargau wies die Klage ab, soweit es darauf eintrat. Soweit die Klage der Kantonalbank eine betreibungsrechtliche Anfechtung betraf, erfolgte ein Nichteintreten mangels sachlicher Zuständigkeit. Die … weiterlesen