1B_19/2014/BGE 140 IV 181: Unterscheidung zwischen Echtzeit- und rückwirkender Überwachung bei Emails (amtl. Publ.)
Das BGer hatte sich im vorliegenden, bereits als BGE 140 IV 181 veröffentlichten Urteil mit der Unterscheidung zwischen der Echtzeitüberwachung i.S.v. StPO 269 und der rückwirkenden Überwachung bei Emails zu beschäftigen. Diese Unterscheidung ist deshalb wesentlich, weil bei der Echtzeitüberwachung auch vom Kommunikationsinhalt Kenntnis genommen werden kann, während bei der rückwirkenden Überwachung lediglich Randdaten erhoben … weiterlesen