6B_262/2014: Verletzung des Anklageprinzips durch Strafbefehl ohne Umschreibung des Lebenssachverhaltes (amtl. Publ.)
Ein Strafbefehl muss den konkreten Lebenssachverhalt enthalten. Die Sachverhaltsumschreibung hat dabei den formellen Anforderungen an eine Anklageschrift vollumfänglich zu genügen. Das gilt nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichts ungeachtet der Frage, wie komplex sich der Sachverhalt erweist oder welche Art von Delikten zur Diskussion steht. Der Beschwerdeführer hatte gegen einen Strafbefehl wegen einfacher Verletzung der Verkehrsregeln … weiterlesen