6B_122/2014: Gültigkeit der Einsprache gegen einen Strafbefehl; Rechtswidrigkeit der urnerischen Verordnung über den Strassenverkehr (amtl. Publ.)
Eine kantonalrechtliche Bestimmung in der urnerischen Verordnung über den Strassenverkehr (VSV) erweist sich als bundesrechtswidrig, wie das Bundesgericht feststellt. Nach Art. 27 Abs. 1 VSV beurteilt die kantonale Sicherheitsdirektion bestimmte leichte Fälle von Übertretungen im Strassenverkehr. Die Sicherheitsdirektion ist damit Übertretungsstrafbehörde (vgl. Art. 17 Abs. 1 StPO). Ihr kommen die Befugnisse der Staatsanwaltschaft zu (vgl. … weiterlesen