Bundesrat: Längere Verjährungsfrist für schwere Vergehen
Die Verjährungsfrist für die Verfolgung von schweren Vergehen beträgt künftig zehn Jahre. Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag eine entsprechende Revision des Strafgesetzbuches (StGB) und des Militärstrafrechts (MStG) auf den 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt. In der Medienmitteilung des Bundesamtes für Justiz (BJ) heisst es zur Erläuterung: Die heute geltende Verjährungsfrist von sieben Jahren … weiterlesen