Revision des Korruptionsstrafrechts auf den 1. Juli 2016 in Kraft gesetzt
Der Bundesrat hat die Revision des Korruptionsstrafrechts (dazu unseren früheren Beitrag) auf den 1. Juli 2016 in Kraft gesetzt. Dazu die Medienmitteilung: Nach geltendem Recht kann die Privatbestechung nur verfolgt werden, wenn eine betroffene Person Strafantrag stellt. Diese Voraussetzung hat sich als zu hohe Hürde für eine konsequente Strafverfolgung erwiesen, ist es doch seit Einführung … weiterlesen