1C_428/2009: Konkordat über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit ist verfassungsmässig (amtl. Publ.)
Der Kanton Zürich ist per 1. Januar 2010 dem Konkordat über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit beigetreten. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um eine Fortschreibung der auf Ende 2009 befristeten Ergänzung des BWIS betr. Vorkehren zur Vorbeugung von Gewalt an Sportveranstaltungen. U.a. die DJS verlangten die Aufhebung des Zürcherischen Beitrittsgesetzes, weil das Konkoradat … weiterlesen