6B_908/2009: Geldwäscherei durch Unterlassen; Finanzintermediäre haben u.U. Garantenstellung (amtl. Publ.)
Ob ein Finanzintermediär im Hinblick auf den Kampf gegen Geldwäscherei eine Garantenstellung innehat, deren Verletzung den Geldwäschereitatebstand (StGB 305bis) durch Unterlassung (StGB 11) begründet, ist strittig. Das BGer bejaht diese Frage im vorliegenden Fall für ein Mitglied des Leitungsgremiums der Zweigniederlassung einer Bank, das ein verdächtiges Konto — auf dem Bestechungsgelder einer ausländischen PEP lagen … weiterlesen