1C_381/2009: Internationale Rechtshilfe und Auslieferung; „Electronic Monitoring“
Mit Urteil vom 13. Oktober 2009 (1C_381/2009) hat sich das Bundesgericht zu Ersatzmassnahmen im Rahmen eines Auslieferungsverfahrens geäussert und die Beschwerde gegen einen Auslieferungshaftbefehl teilweise gutgeheissen. Zunächst stellt das Gericht klar, dass die – auch bei einem Zwischenentscheid erforderliche – Eintretensvoraussetzung des besonders bedeutenden Falles nach Art. 84 Abs. 1 BGG erfüllt ist: 1.2 […] … weiterlesen