Bewilligung im Rahmen der Verlagerung von elektronischen Buchhaltungsdaten
Der Bundesrat hat im Rahmen der Verlagerung von elektronischen Buchhaltungsdaten in einem Pilotfall eine Bewilligung nach Art. 271 StGB erteilt. Zur Medienmitteilung der Bundesverwaltung.Aus der Medienmitteilung: Unternehmen mit Sitz in Deutschland können auf Antrag hin ihre elektronische Buchführung ins Ausland verlagern. Voraussetzung dafür ist, dass die elektronische Buchhaltung von Deutschland aus eingesehen werden kann, und … weiterlesen