BGH: Kundschaftsentschädigung u.U. auch für den Markenlizenznehmer
Der deutsche BGH hat entschieden (29. April 2010, I ZR 3/09, Fall “JOOP!”), dass dem Lizenznehmer einer Markenlizenz bei Beendigung des Lizenzvertrags eine Entschädigung zustehen kann. Dies setzt voraus, dass der Lizenznehmer in die Absatzorganisation des Lizenzgebers eingebunden ist und diesem seinen Kundenstamm zu übertragen hat. Leitsätze: “a) Dem Lizenznehmer eines Markenlizenzvertrags kann bei Beendigung des … weiterlesen